
Professionelle Baustellenentsorgung in Gütersloh
Baustellen im Raum Gütersloh erzeugen Abfälle in allen Varianten: Bauschutt, Baumischabfall, Altholz, Erdaushub, Grünabfälle, Sperrmüll. Wir stellen den passenden Container, klären die Abfallart und sorgen für eine fachgerechte, rechtskonforme Entsorgung – zuverlässig und ohne Umwege.
Entsorgung für jeden Bedarf – von der Baustelle bis zur Haushaltsauflösung
Jede Baustelle ist anders. Deshalb richtet sich unsere Containerberatung immer nach dem, was tatsächlich anfällt – nach Material, Menge und Projektart. Pauschalangebote gibt es bei uns nicht.
Für Hochbauprojekte, Rückbaumaßnahmen und Neubaustellen im Raum Gütersloh liefern wir Abrollcontainer bis 40 m³ mit bis zu 18 t Nutzlast. Gefährliche Abfälle wie Asbest oder Mineralwolle werden im Rahmen des Nachweisverfahrens fachgerecht übernommen – mit Erzeugernummer und korrektem AVV-Schlüssel. Wer trennt, spart: Bauschutt, Altholz und Schrott werden getrennt erfasst und günstiger entsorgt als gemischter Bauabfall.
Fliesenleger, Trockenbauer, Maler, Bodenleger – wer im Bestand arbeitet, kennt das Problem: Es fällt ein Mix aus Baumischabfall, Gipskarton, Holz und Tapeten an. Wir stellen Absetzcontainer von 4 bis 10 m³, die auf engem Raum bestellt und flexibel abgeholt werden. Auf Wunsch mit Deckel, damit der Container zwischen zwei Gewerken nicht befüllt wird.
Bei Wohnungsauflösungen, Keller- oder Dachbodenräumungen geht es schnell: Möbel, Teppiche, Matratzen, Hausrat aller Art. Ein 7 m³-Container fasst den Inhalt einer durchschnittlichen Haushaltsauflösung problemlos. Elektrogeräte, Farben oder Flüssigkeiten dürfen nicht hinein – darauf weisen wir im Vorfeld klar hin, damit es keine Überraschungen bei der Abholung gibt.
Für Gartenbaubetriebe im Kreis Gütersloh übernehmen wir Grünabfälle, Erdaushub, Boden-Bauschutt-Gemische und Altholz aus dem Außenbereich. Wichtig dabei: Erde und Grünabfall sind zwei verschiedene Abfallarten mit unterschiedlichen Entsorgungswegen. Wir sorgen für die korrekte Trennung und die passende Containerlösung – auch für größere Mengen mit Abrollcontainern und 3- oder 4-Achser-Fahrzeugen.
So Funktioniert die Bestellung
Vier einfache Schritte bis zur Lieferung Ihres Containers.
01
Container anfragen
Wählen Sie aus verschiedenen Größen und Typen den richtigen für Ihr Projekt.
02
Preis erhalten
Bestimmen Sie, wie lange Sie den Container benötigen. Flexibel, ohne versteckte Kosten.
03
Pünktlich vor Ort
Sagen Sie uns, wohin der Container soll. Wir prüfen Erreichbarkeit und Platzbedarf.
04
Abholung & Nachweis
Wir bringen den Container pünktlich und holen ihn wieder ab. Punkt.
Was wir alles entsorgen
Nicht jedes Material kann in denselben Container. Abfallart, Gewicht und mögliche Schadstoffbelastung bestimmen, welcher Container zum Einsatz kommt und wie die Entsorgung rechtlich einzustufen ist. Wer von Anfang an richtig trennt, zahlt weniger und vermeidet Probleme bei der Abholung.
Vor jeder Bestellung klären wir gemeinsam, welche Fraktionen anfallen und welche Containerlösung passt – mit eigenem Fuhrpark, zertifiziert nach bvse.
Altholz A1–A3 und A4
Unbehandeltes Innenholz wie Türzargen, Regale oder Möbelteile wird als Altholz A1–A3 entsorgt und ist deutlich günstiger als Baumischabfall. Imprägniertes oder behandeltes Holz aus dem Außenbereich – Konstruktionsholz, Gartenzäune, Carports – gilt als Altholz A4 und wird getrennt über einen separaten Entsorgungsweg geführt. Beide Fraktionen nehmen wir an, aber nicht im selben Container.
Asphalt und PAK-haltige Stoffe
Bei der Erneuerung von Hofeinfahrten oder Straßenbelägen fällt häufig alter Asphalt an. Wenn dieser PAK-haltig ist – erkennbar an starkem Teergeruch oder einer gelblichen Verfärbung beim Lacktest – handelt es sich um gefährlichen Abfall. Dieser darf nicht in normalen Bauschutt- oder Baumischcontainer gegeben werden. Wir übernehmen die Entsorgung über zugelassene Fachbetriebe.
Bauschutt
Ziegel, Beton, Fliesen, Naturstein – das ist klassischer Bauschutt (AVV 17 01 07). Schwer und gut verwertbar. Im Absetzcontainer maximal 5 m³, da das Gesamtgewicht von 9 Tonnen sonst überschritten wird. Für größere Mengen bieten wir Abrollcontainer mit entsprechend höherer Nutzlast.
Baumischabfall
Wenn auf einer Baustelle verschiedene Materialien zusammenfallen – Tapeten, Holz, Putz, Gipsreste, Kunststoffe – landet das als Baumischabfall im Container. Die Entsorgungskosten liegen höher als bei sortenreinen Fraktionen. Wer trennt, spart – das gilt besonders bei größeren Umbau- oder Sanierungsvorhaben.
Boden und Erdaushub
Erde und Bodenaushub zählen zu den schwersten Materialien überhaupt – bis zu 1,7 Tonnen pro Kubikmeter. Bei Absetzcontainern ist deshalb eine Befüllung von maximal 5 m³ zulässig. Für größere Mengen stehen Abrollcontainer mit 3- oder 4-Achser-Fahrzeugen zur Verfügung. Sauberer Boden ohne Fremdanteile wird separat deklariert (AVV 17 05 04).
Dachpappe
Dachpappe ist nicht gleich Dachpappe. Neuere Bahnen ohne PAK-Belastung werden als nicht gefährlicher Abfall (AVV 17 03 80) entsorgt. Ältere, schwarze, teerartige Dachbahnen können einen PAK-Gehalt über 1.000 mg/kg aufweisen – dann handelt es sich um gefährlichen Abfall (AVV 17 03 01*), der gesondert entsorgt werden muss. Ein einfacher Lacktest gibt schnell Aufschluss.
Grünabfälle
Äste, Strauchschnitt, Rasenschnitt, Laub und Wurzelballen werden als Grünabfall gesammelt und kompostiert. Wichtig: Erde, Steine und Holz aus dem Außenbereich dürfen nicht mit in den Grünabfallcontainer. Wer Grünabfall und Boden mischt, erzeugt ein Gemisch, das deutlich teurer zu entsorgen ist.
Rigips und Gipskarton
Gipskartonplatten (AVV 17 08 02) sind nicht gefährlich, sollten aber möglichst getrennt von anderem Bauschutt oder Baumischabfall gesammelt werden. Sauberer Gips kostet etwa halb so viel wie Baumischabfall. Bei größeren Mengen aus Trockenbauarbeiten lohnt sich ein eigener Container.
Sperrmüll
Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen oder die Entsorgung von Großmöbeln: Sperrmüll fasst Möbel, Matratzen, Teppiche, Kleinmobiliar und ähnliche Hausratgegenstände. Nicht zulässig sind Elektrogeräte, Farben, Chemikalien und Bauschutt. Das Schüttgewicht liegt bei ca. 200–300 kg/m³ – ein 7 m³-Container fasst in der Regel 1,5 bis 2 Tonnen.
Aktenvernichtung
Sensible Geschäftsdokumente – Rechnungen, Verträge, Jahresabschlüsse – müssen datenschutzkonform vernichtet werden, nicht nur entsorgt. Wir stellen verschließbare Datenschutzbehälter bereit, holen die Dokumente ab und vernichten sie in einem zutrittsbeschränkten Bereich. Die Aktenvernichtung erfolgt zertifiziert nach ISO 21964-3 – nach der Vernichtung erhalten Auftraggeber ein datenschutzkonformes Vernichtungsprotokoll als Nachweis.
Altpapier und Karton
In Unternehmen fallen regelmäßig größere Mengen Altpapier, Pappe und Karton an. Wir stellen bedarfsgerechte Behältnisse bereit, holen ab und führen die Wertstoffe direkt zurück in den Wirtschaftskreislauf. Die Behältergröße richtet sich nach dem tatsächlichen Aufkommen – von kleineren Containern bis hin zu regelmäßigen Abholrhythmen für größere Mengen.
Unsere Container
für jedes Aufkommen die richtige Größe
Pannhorst stellt Absetzcontainer in den Größen 4, 5, 7 und 10 m³ bereit – geeignet für kleine bis mittlere Mengen, lieferbar mit 2-Achser. Für größere Projekte stehen Abrollcontainer von 10 bis 40 m³ zur Verfügung, je nach Gewicht mit 3- oder 4-Achser-Fahrzeugen. Als Faustregel: 7 m³ entsprechen etwa 50 bis 60 Schubkarren Inhalt. Für besonders hohes Aufkommen oder spezifische Anforderungen sind zusätzlich mobile Presscontainer und Spezialsysteme verfügbar.
Wichtig bei schweren Materialien: Bauschutt und Erdaushub erreichen schnell das zulässige Gesamtgewicht von 9 Tonnen. Für diese Fraktionen gilt daher eine maximale Befüllung von 5 m³ im Absetzcontainer. Abrollcontainer tragen je nach Fahrzeug bis zu 18 Tonnen Nutzlast.
Containerdienst & Baustellenentsorgung im Kreis Gütersloh und Umgebung
Von unserem Standort in Gütersloh aus bedienen wir mit eigenem Fuhrpark das gesamte Kreisgebiet – zuverlässig und mit persönlicher Beratung.
Ob Baustelle, Sanierung, Haushaltsauflösung oder GaLaBau-Projekt: Wir liefern den passenden Container direkt dorthin, wo er gebraucht wird.
In Rheda-Wiedenbrück und Verl unterstützen wir regelmäßig Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende mit flexiblen Containerlösungen – vom kleinen Absetzcontainer für den Innenausbau bis zum 40-m³-Abrollcontainer für den Rückbau. In Rietberg, Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz sorgen wir für die fachgerechte Entsorgung von Bauschutt, Altholz, Erdaushub und Grünabfällen – auch bei größeren Mengen und schweren Materialien. Im nördlichen Kreisgebiet rund um Steinhagen und Halle (Westf.) sind wir ebenso verlässlicher Partner für Umbau- und Rückbauprojekte sowie für Privatkunden bei Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen.

Fragen
Häufige Fragen zur Baustellenentsorgung im Kreis Gütersloh
Absetzcontainer sind in den Größen 4, 5, 7 und 10 m³ verfügbar. Sie werden mit einem 2-Achser gestellt und eignen sich für kleine bis mittlere Mengen. Abrollcontainer gibt es von 10 bis 40 m³ und werden je nach Gewicht mit 3- oder 4-Achser-Fahrzeugen transportiert. Als Faustregel gilt: 7 m³ entsprechen etwa 50 bis 60 Schubkarren Inhalt.
Die Mietzeit beträgt 14 Tage kostenlos. Danach fällt eine tägliche Mietgebühr an. Wer absehen kann, dass mehr Zeit benötigt wird, sollte dies bei der Bestellung angeben.
Auf privatem Grund ist keine Genehmigung erforderlich. Wer den Container auf einer öffentlichen Fläche – Gehweg, Straße, Parkplatz – aufstellen möchte, muss die Stellgenehmigung selbst bei der Stadt Gütersloh beantragen. Wir stellen auf Wunsch Warnbaken und Sicherungsmittel gegen Aufpreis bereit.
Elektroschrott, Farben, Lacke, Öle, Chemikalien und andere Flüssigkeiten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sie können nicht über den Containerdienst entsorgt werden – der zuständige Wertstoffhof ist die richtige Anlaufstelle. BigBags und Paletten werden bei der Abholung nicht mitgenommen.
Bei Dachpappe und Asphalt: Weißen Lack aufsprühen. Verfärbt sich die Stelle gelblich oder orange, ist PAK nachweisbar – der Stoff gilt dann als gefährlich. Bei Gebäuden vor Baujahr 1993 sollte grundsätzlich auf Asbest geachtet werden. Alte Mineralwolle oder Glaswolle ohne Originalverpackung sollte immer als gefährlich eingestuft werden, bis das Gegenteil belegt ist.
Möglich, aber teuer. Wer Bauschutt, Altholz und Sperrmüll trennt, zahlt deutlich weniger als bei gemischtem Bauabfall. Bauschutt ist einer der günstigsten Fraktionen, Baumischabfall gehört zu den teuersten. Der Aufwand fürs Trennen rechnet sich ab einer bestimmten Menge fast immer.
Asbest, Mineralwolle (KMF) und PAK-haltige Stoffe müssen getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Für gewerbliche Erzeuger ist eine Erzeugernummer der unteren Abfallbehörde erforderlich. Wir übernehmen die Abholung im Sammelentsorgungsnachweis bis zu 20 Tonnen pro Abfallschlüssel und Kalenderjahr.
Absetzcontainer haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 9 Tonnen. Das klingt viel, ist bei schweren Materialien wie Boden (ca. 1,7 t/m³) oder Bauschutt (ca. 1,3–1,5 t/m³) aber schnell erreicht. Deshalb gilt für diese Materialien: maximal 5 m³ im Absetzcontainer. Abrollcontainer tragen je nach Fahrzeug bis zu 18 Tonnen Nutzlast.
Nein. Container dürfen nur bis zur Oberkante befüllt werden. Überladene Container können nicht sicher transportiert werden und dürfen nicht abgeholt werden. Zudem erhöht eingedrungenes Regenwasser das Gewicht – das geht zulasten der zulässigen Nutzlast und kann zu Mehrkosten führen.
Die Kosten hängen von Containergröße, Abfallart und Gewicht ab. Bauschutt und sauberes Altholz A1–A3 gehören zu den günstigsten Fraktionen. Baumischabfall, Altholz A4 und gefährliche Abfälle wie Asbest oder KMF sind deutlich teurer. Konkrete Preise werden im Beratungsgespräch genannt – eine pauschale Aussage ohne Kenntnis der Abfallart ist nicht seriös.
Gewerbliche Erzeuger, die gefährliche Abfälle entsorgen lassen möchten, benötigen eine Erzeugernummer der unteren Abfallbehörde (Landkreis Gütersloh). Diese ist ortsgebunden – also an die Baustelle oder den Betrieb, auf dem die Abfälle anfallen. Privatkunden brauchen keine Erzeugernummer.
Sobald der Container befüllt ist, reicht ein Anruf für die Abholung. Wichtig: Der Container muss frei zugänglich sein und der LKW muss ungehindert rangieren können. Absetzcontainer benötigen ca. 3 × 5 Meter Stellfläche und entsprechende Zufahrt; Abrollcontainer mindestens 12 bis 15 Meter.
Ja. Pannhorst ist zertifiziertes Mitglied des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) und als Entsorgungsfachbetrieb anerkannt. Das bedeutet: Entsorgung und Recycling erfolgen nach festgelegten Qualitätsstandards und werden regelmäßig extern geprüft.
Die Aktenvernichtung erfolgt zertifiziert nach ISO 21964-3. Die Zertifizierung belegt, dass sensible Dokumente und Datenträger sicher, nachvollziehbar und datenschutzkonform vernichtet werden. Nach jeder Vernichtung wird ein Vernichtungsprotokoll ausgestellt.
EcoVadis bewertet Unternehmen unabhängig in den Bereichen Umwelt, Arbeitsbedingungen, Unternehmensethik und nachhaltiger Einkauf. Pannhorst wurde mit der EcoVadis Bronze-Medaille ausgezeichnet – ein Nachweis für dokumentierte Nachhaltigkeitsleistungen, der von Auftraggebern im Rahmen ihrer eigenen Lieferkettenverantwortung genutzt werden kann.
Wer Abfälle – insbesondere gefährliche Abfälle – entsorgen lässt, ist gesetzlich verpflichtet, einen zugelassenen Fachbetrieb zu beauftragen. Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb ist der Nachweis dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erfüllt werden. Für gewerbliche Auftraggeber ist das zugleich ein Nachweis im Rahmen ihrer eigenen Entsorgungsdokumentation.
Brauche ich eine Genehmigung?
Wer einen Container auf einer öffentlichen Fläche im Stadtgebiet Gütersloh aufstellen möchte – auf der Straße, dem Gehweg oder einem öffentlichen Parkplatz – ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis bei der Stadt Gütersloh zu beantragen. Diese Genehmigung ist Sache des Auftraggebers, nicht des Containerdienstleisters. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitungszeiten variieren können.
Zur Sicherung des Containers auf öffentlicher Fläche sind Warnbaken, Absperrungen und Folien vorgeschrieben. Diese können gegen Entgelt über uns bereitgestellt werden.
Erzeugernummer für gewerbliche Baustellen
Die Erzeugernummer ist eine Pflichtangabe für gewerbliche Abfallerzeuger, die gefährliche Abfälle entsorgen lassen. Sie wird bei der unteren Abfallbehörde des Landkreises Gütersloh beantragt und ist an den jeweiligen Erzeugerstandort gebunden. Ohne gültige Erzeugernummer ist eine Übernahme gefährlicher Abfälle nicht zulässig. Privatkunden sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Was unsere Kunden sagen
Zuverlässigkeit und faire Preise – das schätzen unsere Kunden.
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Standort Entsorgungsfachbetrieb
Henry-Ford-Str. 14 | 33335 Gütersloh
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Büro:
Montag – Freitag
07:00–12:00 Uhr und 12:30–16:00 Uhr
Be- und Entladezeiten:
Montag – Freitag
07:00–12:00 Uhr und 12:30–15:00 Uhr*
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